Ein umfassendes und gut durchdachtes Hygienekonzept ist für einen professionellen Einsatz Voraussetzung.
1. Ansprechpartner
Hygienebeauftragter des Zentrums: Inhaber Alena Dresselhaus und Alina Leißing
Zuständige Mitarbeiterin beim Veterinäramt: …. Tel.: ??
2. Rechtsgrundlage und Versicherung
§ 36 Infektionsschutzgesetz
BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst)
Bistoff-Verordnung (BioStoffV)
Jeder Therapiehund ist neben der normalen Haftpflichtversicherung zusätzlich beruflich haftpflichtversichert. Die Unterlagen hierzu können von Kunden und Klienten auf Anfrage eingesehen werden.
3. Tierärztlichen Kontrolle
Alle Therapiehunde werden in einem Abstand von 3 Monaten zur Kontrolluntersuchung beim Tierarzt vorgestellt und in diesem Rahmen vorsorglich entwurmt. Einmal im Jahr wird eine Kotuntersuchung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Hunde nicht von Salmonellen, Giardien und anderen Würmern befallen sind. Des Weiteren besteht zu jeder Zeit ein umfassender Impfschutz.
Alle Wurmkuren, Impfungen, Kotuntersuchungen und sonstige tierärztliche Untersuchungen sind in einer Gesundheitsmappe der Tiere dokumentiert, sind bei jedem Einsatz vorhanden und können von Kunden und Klienten auf Anfrage eingesehen werden.
Auch die anderen Therapietiere werden regelmäßig beim Tierarzt vorgestellt, haben zu jeder Zeit einen umfassenden Impfschutz und werden nach Bedarf entwurmt.
4. Sonstige Maßnahmen bezüglich des Infektions- und Gefahrenrisiko
Folgende Regeln müssen beachtet werden, um das Infektions- und Gefahrenrisiko auf ein Minimum zu reduzieren:
• Artgerechte Haltung des Tieres
• Gesunde Ernährung von Mensch und Tier
• Vermeiden von Küssen von Tieren
• Hände waschen nach dem Kontakt mit dem Tier. Bei abwehrgeschwächten Menschen müssen die Hände außerdem desinfiziert werden.
• Der Hund muss für den Einsatz gesund sein und darf keine Parasiten haben.
• Eine läufige oder trächtige Hündin wird nicht eingesetzt.
• Die Tiere haben keinen Zugang zu Räumen, in denen Lebensmittel gelagert oder zubereitet werden.
5. Reinigung und Desinfektion
Der Platz des Hundes muss regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Befindet sich der Hund im Bett der Klienten darf er entweder nur auf einer ausreichend großen Decke liegen oder der Bettbezug muss nach der Intervention gewechselt werden.